Die Kanzlei LimoNi. Avocats wurde im Juli 2011 von Laurent Limoni und Isabelle Nègre gegründet, zwei Anwälten, die vorher in Kanzleien für Wirtschaftsrecht in Paris bzw. angelsächsischen Kanzleien tätig waren.

Die Kanzlei LimoNi. Avocats berät und vertritt ihre Mandanten, Direktoren von Unternehmen, Einzelunternehmen, KMU und börsennotierte Gesellschaften, sowohl französische als auch ausländische, in allen Stadien der Geschäftstätigkeit, von der Unternehmensgründung über Probleme insbesondere im Zusammenhang mit gewerblichen Mietverträgen und Insolvenzverfahren bis hin zu Streitfällen zwischen Geschäftspartnern.

Diese neue Kanzlei wird vor allen französischen Zivil-, Handels- und Schiedsgerichten tätig, um ihren Mandanten Dienstleistungen und eine Verfügbarkeit auf dem Niveau der großen Kanzleien für Wirtschaftsrecht zu bieten und dabei die Nähe zu den Mandanten und deren Interessen privilegiert zu pflegen.

Das Team

Die Mitglieder des Anwaltsteams

laurent limoni

Laurent Limoni


Laurent Limoni wird in Verfahren auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts tätig:

- Streitfälle zwischen Gesellschaftern,
- Streitfälle nach Erwerb und Geltendmachung der Garantie für Passiva,
- Streitfälle zwischen Geschäftspartnern oder Konkurrenten (Beitreibung von Forderungen, unlauterer Wettbewerb).

In diesem Rahmen berät Laurent Limoni insbesondere Unternehmen, die im Internet tätig sind (Online-Handel, Werbeagenturen, Werbeverwaltungen, Zahlungslösungen).

Laurent Limoni wird auch bei Insolvenzverfahren von Unternehmen tätig, die in Schwierigkeiten geraten sind, um die Geschäftstätigkeit des Schuldners aufrecht zu erhalten bzw. die Interessen eines Gläubigers oder eines Übernahmekandidaten zu vertreten.

Schließlich leistet Laurent Limoni seinen Mandanten Rechtsbeistand in baurechtlichen Fragen (vorsorgliche Verfügung, Begutachtung, Inanspruchnahme der Zehnjahres-Garantie).

Als Absolvent der Universität Paris Dauphine (Abschluss DESS, entsprechend einem anwendungsorientierten Master in der Fachrichtung Wirtschaftsrecht) hat Laurent Limoni drei Jahre in der Direktion der Rechtsabteilung einer Versicherungsgruppe gearbeitet, davon zwei Jahre in London, und ist anschließend in eine englische Anwaltskanzlei in Paris eingetreten.

Nach acht Jahren Tätigkeit im Rahmen der Anwaltskammer Paris gehört Laurent Limoni nun seit 2011 der Anwaltskammer Grasse an.

Er spricht fließend Englisch.

isabelle negre

Isabelle Nègre


Isabelle Nègre erteilt Rechtsberatung auf den Gebieten Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht.

Auf dem Gebiet des Handelsrechts berät Isabelle Nègre ihre Mandanten zu folgenden Problematiken:
- gewerbliche Mietverträge, sowohl für Mieter als auch für Vermieter (Abfassung des Mietvertrags, Verhandlung, rechtsgültige Festsetzung der Miete bei Erneuerung des Mietvertrags, Einziehung von Forderungen),
- Übertragung des Mietrechts und Veräußerung von Firmenwerten.

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts wird Isabelle Nègre tätig bei:
- der Abfassung der Satzungen von GmbH französischen Rechts (SARL), vereinfachten AG französischen Rechts (SAS) oder Immobiliengesellschaften bürgerlichen Rechts (SCI), der Abfassung von Aktionärsvereinbarungen,
- satzungsgemäße Änderungen, wie Umwandlung der Gesellschaft, Verlegung des Firmensitzes, Änderung der Unternehmensbezeichnung,
- Kapitalerhöhungen (Geldeinlagen oder Sacheinlagen : Einlage von Firmenwerten),
- Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder Aktien.

Auf dem Gebiet des Vertragsrechts berät Isabelle Nègre die Unternehmen bei der Formulierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Dienstleistungsverträgen.

Isabelle Nègre hat einen französisch-deutschen Rechtsstudiengang in Deutschland (Saarbrücken) und anschließend in Frankreich (Strasbourg) absolviert. Sie erwarb das Diplom als Juriste Conseil en Entreprise (DJCE/Unternehmensjuristin) in Strasbourg und das Certificat d’Aptitude à la Profession d’Avocat (CAPA/Berufsfähigkeitszeugnis für den Anwaltsstand) in Paris. Sie war fünf Jahre lang in Pariser Kanzleien für Wirtschaftsrecht tätig. Seit 2011 ist Isabelle Nègre bei der Anwaltskammer Grasse registriert.

Isabelle Nègre spricht fließend Englisch und Deutsch.

Isabelle Nègre ist zugelassene Mediatorin im Rahmen des Mediations-Vereins AMI (Alternative de Médiateurs Indépendants).

 

laurent limoni

AURÉLIEN GUIDAT


Aurélien Guidat wird hauptsächlich in wirtschaftsrechtlichen Verfahren tätig (Handelsrecht und Gesellschaftsrecht), sowohl in Streitfällen, die ihren Ursprung in Unstimmigkeiten in Bezug auf Verträge haben (Beitreibung von Forderungen, ungerechtfertigte Vertragskündigung oder jede sonstige Nichterfüllung von vertraglichen Vereinbarungen) als auch in solchen, die auf strafrechtliche Sachverhalte zurückgehen (unlauterer Wettbewerb, Wirtschaftsparasitismus, ungerechtfertigter Abbruch von Verhandlungen...).

Er arbeitet auch auf dem Rechtsgebiet des geistigen Eigentums, erteilt Rechtsberatung und Rechtsbeistand für Träger innovativer Projekte, Erfinder, Autoren von Markenzeichen oder geistigen Schöpfungen hinsichtlich der zu entwickelnden Strategie des Schutzes und der Verwertung, um die Interessen der Urheber bestmöglich zu wahren, aber auch im Streitfall, um den Schutz ihrer Rechte am geistigen Eigentum zu gewährleisten.

Aurélien Guidat hat an der Universität Nizza-Sophia Antipolis den Abschluss als Magister der Rechte mit Spezialisierung auf dem Gebiet des Rechts am geistigen Eigentum und der Neuen Technologien erworben; er ist seit 2015 als Anwalt bei der Anwaltskammer Grasse registriert.

Sie können uns eine Mitteilung bezüglich Ihres Anliegens hinterlassen. Dazu bitte hier klicken.

DIE BEREICHE, IN DENEN DIE KANZLEI TÄTIG WIRD

Die Kanzlei LimoNi. Avocats wird in den Sprachen Französisch, Englisch und Deutsch als Rechtsbeistand für Unternehmensleiter tätig, um vorausschauend auf Rechtsprobleme des Unternehmens in folgenden Bereichen einzugehen:

Gesellschaftsrecht

Für die Gründung einer Gesellschaft (SARL, SAS oder SCI) unterstützt die Kanzlei LimoNi. Avocats den Unternehmensgründer bei der Wahl der richtigen Rechtsform und bei der Abfassung der Satzung entsprechend den Projekten der Gesellschaft, der Verteilung des Kapitals und der Befugnisse zwischen den Gesellschaftern.

Gegebenenfalls ist es ratsam, eine Aktionärsvereinbarung und einen Teilhaber-Kontokorrentvertrag aufzusetzen.

Im Lauf des Lebenszyklus der Gesellschaft wird die Kanzlei LimoNi. Avocats tätig im Zusammenhang mit satzungsgemäßen Änderungen, wie z.B. der Umwandlung einer SARL in eine SAS, Verlegung des Firmensitzes, Änderung der Unternehmensbezeichnung, aber auch im Fall des Austritts/Eintritts von Partnern durch Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder Aktien, Kapitalerhöhung.

 

Gewerbliche Mietverträge („Baux commerciaux“)

Vor Anmietung von Gewerberäumen berät die Kanzlei LimoNi. Avocats den Vermieter bzw. den Mieter bei der Wahl des Mietvertrags: gewerblicher Mietvertrag, Kurzzeit-Mietvertrag („bail dérogatoire“), Sondermietvertrag ohne bestimmte Dauer („convention d’occupation précaire“), Mietvertrag für freiberufliche Tätigkeit („bail professionnel“).

Während der Geltungsdauer eines bestehenden Mietvertrags berät die Kanzlei LimoNi. Avocats sowohl zu Problemen im Zusammenhang mit der Nichterfüllung des Mietvertrags (Zahlungsversäumnisse bei Mieten und Nebenkosten, Fehler bei der Berechnung der Indexierung, Übernahme der Kosten für Instandsetzungs-/Instandhaltungsarbeiten...) als auch im Fall der Abtretung des Mietvertrags oder der Veräußerung von Firmenwerten und bei Problemen im Zusammenhang mit Untervermietung oder Pacht/Bewirtschaftung.

Am Ende der Geltungsdauer des Mietvertrags werden wir im Zusammenhang mit der Erneuerung (Kündigung mit Angebot zur Vertragserneuerung durch den Vermieter oder Antrag des Mieters auf Vertragserneuerung), der Kündigung mit dem Ziel der Aushandlung einer einvernehmlichen vorfristigen Auflösung des Mietvertrags und der rechtsgültigen Festsetzung der Miete im erneuerten Mietvertrag tätig. Wir werden auch vor der Schlichtungskommission auf der Ebene des Departements tätig.

Isabelle Nègre ist Mitautorin des 2016/2017 von der IHK Nizza herausgegebenen praktischen Leitfadens für den gewerblichen Mietvertrag („Guide pratique du bail commercial“), und sie wirkt zur Thematik der gewerblichen Mietverträge im Rahmen der persönlichen Gespräche der Reihe « Face-à-Face du Commerce » an der IHK Nizza mit.

Veräußerung von Firmenwerten und Abtretung des Pachtanspruchs

Die Kanzlei LimoNi. Avocats wird im Zusammenhang mit der Veräußerung von Firmenwerten und der Abtretung von Pachtansprüchen bei der Prüfung der technischen und rechtlichen Unterlagen zur abgetretenen Aktivität und zu den Gewerberäumen, in denen sie ausgeübt wird sowie bei der Verhandlung der Bedingungen der Abtretung tätig.

Im Fall der Veräußerung von Firmenwerten sind die vor der Abtretung einzuhaltenden Fristen zu beachten (Recht der Beschäftigten auf Information und Vorkaufsrecht der Gemeinden). Außerdem muss der Verkäufer wissen, dass er aufgrund der steuergesetzlichen Fristen den Verkaufspreis nicht sofort erhält.

Vertragsrecht

Die Kanzlei LimoNi. Avocats übernimmt die Abfassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gewerbetreibende, die ihre Dienstleistungen und Produkte verkaufen.

Es ist wichtig, darauf zu achten, ob sie Vertragsbeziehungen mit Gewerbetreibenden bzw. Freiberuflern und/oder Verbrauchern eingehen, um die einzelnen Bestimmungen der AGB dem geltenden Verbraucherrecht entsprechend zu gestalten.

Streitsachen im Bereich Wirtschaftsrecht

Die Kanzlei LimoNi. Avocats leistet ihren Klienten Rechtsbeistand in Streitfällen im Rahmen ihrer Beziehungen mit ihren Geschäftspartnern (ausstehende Zahlungen, Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen, plötzlicher Abbruch bestehender fester Geschäftsbeziehungen), aber auch bei Streitfällen mit ihren Konkurrenten (unlauterer Wettbewerb), ihren Vertragspartnern (Geltendmachen der Garantie für Passiva im Anschluss an die Veräußerung einer Gesellschaft) oder mit ihren Gesellschaftern.

Die Kanzlei LimoNi. Avocats wird vor allen französischen Zivil-, Handels- und Schiedsgerichten tätig.

Baurechtliche Streitsachen

Die Kanzlei LimoNi. Avocats begleitet ihre Mandanten zu Baustellenbeginn (vorsorgliche Verfügung: Im Eilverfahren erlangte vorsorgliche Verfügung zur Sicherung von beweiskräftigen Unterlagen – für eventuell später auftretende Streitfälle im Zusammenhang mit dem Bauprojekt („référé préventif“) bzw. bei Auftreten von Mängeln, zu Verteidigung ihrer Interessen (Geltendmachen der Zehnjahres-Garantie), insbesondere im Verlauf einer gerichtlich bestellten Begutachtung.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns

Sie können uns eine Mitteilung bezüglich Ihres Anliegens hinterlassen.

LimoNi. Avocats

245 route des Lucioles
06560 Sophia Antipolis | France

Telefonnummer

+33 489.70.02.70

Fax

+33 493 64 47 03